Pflege-Glossar: Fachbegriffe der ambulanten Pflege und Intensivpflege
Von AKI bis Wundmanagement: 34 Begriffe aus Pflege, Abrechnung und Telematik – kurz und verständlich erklärt, mit Links zu ausführlichen Ratgebern.
A
Abrechnungszentrum
Dienstleister, der für Pflegedienste die Abrechnung mit den Kostenträgern übernimmt – meist gegen eine Gebühr vom Umsatz. Alternativ rechnet der Pflegedienst selbst per Datenaustausch (DTA) ab.
Abrechnung in MediSteinAußerklinische Intensivpflege (AKI)
Leistung der Krankenkasse nach § 37c SGB V für Versicherte mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, etwa bei Beatmung oder Trachealkanüle – zu Hause, in Wohneinheiten oder Einrichtungen. Eingeführt mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG).
Software für IntensivpflegeB
Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Pflichtberatung für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 kann die Beratung halbjährlich in Anspruch genommen werden.
BtM-Dokumentation
Lückenloser Nachweis über Betäubungsmittel – Bestand, Gabe und Verbleib – nach den Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).
PflegedokumentationD
Datenannahmestelle
Stelle, die für eine Kasse die elektronischen Abrechnungsdaten entgegennimmt. Welche Annahmestelle zuständig ist, ergibt sich aus den Kostenträgerdateien der Kassen.
Datenaustausch (DTA)
Elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten an die Kranken- und Pflegekassen nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI. Die Daten werden signiert und verschlüsselt an die Datenannahmestellen der Kassen gesendet.
Leitfaden DTA-AbrechnungE
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Persönliche Chipkarte für Angehörige der Gesundheitsberufe. Sie dient in der Telematikinfrastruktur unter anderem der qualifizierten elektronischen Signatur.
Ratgeber TI & KIMEntlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Monatlicher, zweckgebundener Betrag der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, zum Beispiel für Betreuung oder Hilfe im Haushalt durch anerkannte Anbieter.
Erstgespräch
Erstes Gespräch mit einer pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen: Pflegebedarf, Wünsche, Leistungsansprüche und voraussichtliche Kosten werden geklärt – Grundlage für Kostenvoranschlag und Pflegevertrag.
Expertenstandards (DNQP)
Evidenzbasierte Standards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege, etwa zu Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe oder Pflege von Menschen mit chronischen Wunden.
MD-Prüfung vorbereitenH
Häusliche Krankenpflege (HKP)
Leistung der Krankenkasse nach § 37 SGB V auf ärztliche Verordnung, zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung. Was verordnet werden kann, regelt die HKP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
SGB V vs. SGB XII
ICD-10-GM
Internationale Klassifikation der Krankheiten in der deutschen Fassung. Ärztinnen und Ärzte geben auf Verordnungen die verordnungsrelevanten Diagnosen als ICD-10-Code an.
Institutionskennzeichen (IK)
Neunstellige Kennung jeder Einrichtung im Gesundheitswesen. Ohne IK keine Verträge und keine Abrechnung mit den Kassen. Vergeben wird es von der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen.
Pflegedienst gründenITSG-Zertifikat
Zertifikat aus dem Trustcenter der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung). Es wird gebraucht, um Abrechnungsdaten für die Kassen zu signieren und zu verschlüsseln.
K
KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
Sicherer E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur, zum Beispiel für den Austausch mit Arztpraxen und Kassen. Jede Einrichtung erhält eine eigene KIM-Adresse.
Ratgeber TI & KIMKombinationsleistung (§ 38 SGB XI)
Kombination aus Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst und anteiligem Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige.
Kostenträger
Die Stelle, die eine Leistung bezahlt: Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialhilfeträger oder die pflegebedürftige Person selbst als Selbstzahler.
Kostenvoranschlag
Aufstellung der voraussichtlichen Kosten vor Abschluss des Pflegevertrags – mit dem Anteil, den die Pflegekasse übernimmt, und dem Eigenanteil der pflegebedürftigen Person.
Kostenvoranschlag in MediSteinL
Leistungskomplex (LK)
Bündel von Pflegeleistungen, etwa „Kleine Körperpflege“, nach denen ambulante Leistungen der Pflegeversicherung in vielen Bundesländern vergütet werden. Inhalte und Preise legen die Verträge auf Landesebene fest.
Leistungsnachweis
Monatliche Aufstellung aller erbrachten Leistungen mit Datum und Handzeichen der Pflegekraft, von der pflegebedürftigen Person unterschrieben. Er ist die Grundlage für die Abrechnung.
Digitale LeistungsnachweiseM
Medizinischer Dienst (MD)
Begutachtet die Pflegebedürftigkeit und prüft die Qualität von Pflegeeinrichtungen (Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI). Früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK).
MD-Prüfung vorbereitenMuster 12
Bundeseinheitliches Formular, mit dem Ärztinnen und Ärzte häusliche Krankenpflege verordnen – mit Diagnosen, Leistungen, Häufigkeit und Dauer. In der Praxis oft noch „Muster 12a“ genannt.
Muster 12 digitalN
NFC (Near Field Communication)
Funktechnik für sehr kurze Distanzen. Hält die Pflegekraft ihr Smartphone an einen NFC-Chip beim Klienten, wird die Anwesenheit mit Zeitstempel bestätigt.
MediStein KI MobileP
Pflegedienstleitung (PDL)
Die verantwortliche Pflegefachkraft eines Pflegedienstes nach § 71 SGB XI. Voraussetzung sind eine Pflegeausbildung, Berufserfahrung und eine Weiterbildung für leitende Funktionen.
Pflegedienst gründenPflegegrad (§ 15 SGB XI)
Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade – nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Festgestellt wird er bei gesetzlich Versicherten durch die Begutachtung des Medizinischen Dienstes.
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)
Leistung der Pflegekasse für die Pflege zu Hause durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, abgerechnet direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Q
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)
Richtlinien, nach denen der Medizinische Dienst und der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung die Qualität ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen prüfen.
QPR-ChecklisteS
SGB V / SGB XI
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die gesetzliche Krankenversicherung (zum Beispiel häusliche Krankenpflege), das Elfte Buch die soziale Pflegeversicherung (zum Beispiel Pflegesachleistungen).
Unterschiede erklärtSMC-B
Institutionskarte (Praxis- bzw. Einrichtungsausweis), mit der sich eine Pflegeeinrichtung in der Telematikinfrastruktur ausweist.
Ratgeber TI & KIMStrukturierte Informationssammlung (SIS)
Einstieg in die Pflegedokumentation nach dem Strukturmodell: die Sicht der pflegebedürftigen Person, sechs Themenfelder und eine Matrix zur Einschätzung pflegerischer Risiken. Darauf baut der Maßnahmenplan auf.
SIS in MediSteinT
Telematikinfrastruktur (TI)
Sicheres Datennetz des Gesundheitswesens, betrieben unter Verantwortung der gematik. Pflegeeinrichtungen müssen seit dem 1. Juli 2025 angebunden sein (§ 341 Abs. 8 SGB V).
Ratgeber TI & KIMTourenplanung
Planung, welche Pflegekraft wann welche Klienten in welcher Reihenfolge besucht – unter Berücksichtigung von Zeitfenstern, Qualifikation und Fahrzeiten.
Tourenplanung in MediSteinV
Verordnung
Ärztliche Anordnung einer Leistung, in der ambulanten Pflege vor allem der häuslichen Krankenpflege auf Muster 12. Sie muss von der Krankenkasse genehmigt werden.
Leitfaden Muster 12W
Wundmanagement
Fachgerechte Versorgung und Dokumentation von Wunden, inklusive Verlauf, Fotodokumentation und regelmäßiger Neubewertung – häufig in Zusammenarbeit mit externen Wundexperten.
Wundmanagement in MediSteinRatgeber
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