TI-Pauschale 2026 & 2027 für Pflegedienste: Beträge, Rechner & Antrag
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ambulanten Pflegediensten die laufenden Kosten für Telematikinfrastruktur, KIM-Adressen und TI-Gateway über eine feste Monatspauschale. Erfahren Sie hier alle Beträge nach § 106b SGB XI, wie die Auszahlung über den GKV-Spitzenverband funktioniert und berechnen Sie Ihren Erstattungsanspruch im interaktiven Rechner.
Beträge für Pflegedienste im Überblick
Die TI-Pauschale für Pflegeeinrichtungen wird nach § 106b SGB XI als monatlicher Festbetrag gewährt. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale für die Einrichtung und Zuschlägen je elektronischem Heilberufsausweis (eHBA). In der ambulanten Pflege werden typischerweise zwei Zuschläge anerkannt (Pflegedienstleitung und deren Stellvertretung):
1. Wofür wird die TI-Pauschale gezahlt?
Die TI-Pauschale nach § 106b SGB XI dient der Refinanzierung der laufenden Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Sie wird unabhängig von den tatsächlichen Einzelrechnungen als Festbetrag gezahlt. Damit decken Sie unter anderem ab:
- TI-Gateway bzw. Konnektordienste: Die sichere VPN-Verbindung zur TI (TI-as-a-Service im Rechenzentrum).
- KIM-Dienste: Monatliche Postfachgebühren für die verschlüsselte Kommunikation mit Ärzten und Kassen.
- Schnittstellen & Softwaremodule: Lizenzen für ePA, eVO und KIM-Integration in MediStein.
- Betrieb & Wartung: Sicherheitsupdates, Zertifikatsverlängerungen und Support.
2. TI-Pauschale (§ 106b) vs. PpSG-Förderung (§ 8 Abs. 8)
Viele Pflegedienstleiter verwechseln die TI-Pauschale mit der PpSG-Digitalisierungsförderung. Tatsächlich handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche gesetzliche Fördertöpfe – und Sie können beide parallel nutzen:
| Merkmal | TI-Pauschale (§ 106b SGB XI) | PpSG-Zuschuss (§ 8 Abs. 8 SGB XI) |
|---|---|---|
| Zweck | Laufende Betriebskosten für TI, KIM & Schnittstellen | Einmalige Investitionen in Hardware & Digitalisierung |
| Förderhöhe | 229,73 € monatlich (2.756 €/Jahr) dauerhaft | Einmalig bis zu 12.000 € (40 % der Gesamtkosten) |
| Was wird bezahlt? | TI-Gateway, KIM-Postfach, SMC-B/eHBA, Modullizenzen | Dienst-Tablets, Smartphones, Server, Erstschulungen |
| Auszahlung | Quartalsweise & rückwirkend durch GKV-Spitzenverband | Einmalig nach Verwendungsnachweis bei der Pflegekasse |
| Gültigkeit | Gesetzliche Dauerpauschale (Verhandlungsanpassung 2027) | Antragsfrist bis spätestens 31.12.2030 |
Tipp: Detaillierte Informationen zum 12.000 € Einmalzuschuss finden Sie in unserem Ratgeber zur PpSG-Förderung.
3. Voraussetzungen: Welche Module müssen aktiv sein?
Die Krankenkassen zahlen die volle Pauschale nur aus, wenn die geforderten TI-Fachdienste nachweislich einsatzbereit sind. Für ambulante Pflegedienste sind dies:
Checkliste der geforderten Komponenten:
- TI-Anbindung: Zertifiziertes TI-Gateway (TI-as-a-Service) oder Konnektor mit VPN-Zugangsdienst.
- KIM-Dienst: Mindestens eine aktive KIM-E-Mail-Adresse für die Einrichtung.
- ePA-Modul: Fähigkeit zum Lesen und Befüllen der elektronischen Patientenakte.
- eVO-Modul: Empfang und Bearbeitung elektronischer Verordnungen für häusliche Krankenpflege.
- Smartcards: Gültige SMC-B (Institutionskarte) und eHBA der Pflegedienstleitung.
- Kartenterminal: Stationäres eHealth-Kartenterminal im Büro.
Gesetzliche Frist: KIM-Abrechnungspflicht ab Dezember 2026
Nach dem Pflegedigitalisierungsgesetz (GeDIG Pflege) endet am 01.12.2026 die Übergangsfrist für Papier- und Faxabrechnungen. Leistungsnachweise und Rechnungen an Krankenkassen müssen ab diesem Stichtag zwingend per KIM übermittelt werden. Pflegedienste, die bis dahin nicht angeschlossen sind, riskieren unmittelbare Zahlungsverzögerungen der Kostenträger.
4. Ausblick auf 2027: Höhere Erstattungen geplant
Gemäß § 106b SGB XI wird die Höhe der TI-Pauschale regelmäßig zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Pflegeorganisationen verhandelt. Für 2027 liegen vorläufige Verhandlungswerte vor, die eine Anpassung nach oben vorsehen:
- Grundpauschale 2027: 218,45 € im Monat (Steigerung um 4,70 € / Monat).
- Zuschlag je eHBA 2027: 8,16 € im Monat (Steigerung um 0,17 € / Monat).
- Gesamtbetrag (2 eHBA): 234,77 € monatlich bzw. 2.817,24 € im Jahr.
5. Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag
Der Antragsprozess für Pflegedienste ist vollständig digitalisiert und wird zentral über den GKV-Spitzenverband abgewickelt:
Registrierung im Portal des GKV-Spitzenverbands
Rufen Sie das Fachportal des GKV-Spitzenverbands zur TI-Pauschale auf und registrieren Sie Ihre Einrichtung mit Ihrem Institutionskennzeichen (IK-Nummer).
Nachweise & Inbetriebnahmedatum erfassen
Geben Sie das Datum der ersten Inbetriebnahme Ihrer TI-Komponenten an und hinterlegen Sie die Bestätigung über aktive KIM- und Softwaremodule.
Angaben zu eHBA-Karten hinterlegen
Tragen Sie die Kartennummern der vorhandenen elektronischen Heilberufsausweise (PDL und Stellvertretung) ein, um die monatlichen Zusatzzuschläge zu sichern.
Quartalsweise Auszahlung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung automatisch vierteljährlich direkt auf das hinterlegte Bankkonto Ihres Pflegedienstes – rückwirkend ab dem Monat der Anbindung.
Häufige Fragen zur TI-Pauschale (FAQ)
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TI-Pauschale Factsheet
- Rechtsgrundlage: § 106b SGB XI
- Grundpauschale 2026: 213,75 € / Monat
- eHBA-Zuschlag: 7,99 € je Karte
- Regelbetrag (2 eHBA): 229,73 € / Monat
- Jahresanspruch: 2.756,76 €
- Auszahlung: Quartalsweise (689 €)
- Zuständige Stelle: GKV-Spitzenverband
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