Die 3 Säulen der TI im Pflegedienst
- KIM (Kommunikation im Medizinwesen): Der rechtssichere, Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mail-Standard für Arztbriefe, Medikationspläne und Pflegeberichte.
- eVO (Elektronische Verordnung): Das digitale Pendant zum Papier-Muster 12a direkt aus der Praxisverwaltungssoftware des Arztes.
- ePA (Elektronische Patientenakte): Zugriff auf Notfalldaten und Medikationshistorie mit Zustimmung des Klienten.
1. Was bedeutet KIM für Ihren Pflegedienst-Alltag?
Bisher laufen die meisten Abstimmungen zwischen Pflegediensten und Arztpraxen über antiquierte Medien wie Faxe, Post oder ungesicherte Telefonate. KIM ersetzt diese Medienbrüche vollständig:
Mit einer KIM-Adresse für Ihren Pflegedienst empfangen Sie Arztbriefe, Laborbefunde und Medikationsänderungen direkt in Ihrem System. Das spart unzählige Telefon-Warteschleifen und beseitigt unleserliche Faxkopien für immer.
2. Elektronische Verordnung (eVO): Muster 12 wird digital
Mit der elektronischen Verordnung für häusliche Krankenpflege (eVO) soll das Hin- und Hersenden von Papierformularen entfallen: Der Arzt stellt die Verordnung digital aus und signiert sie mit seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die Einführung über die Telematikinfrastruktur erfolgt schrittweise – bis dahin bleibt das Papier-Muster 12 maßgeblich.
In MediStein erfassen Sie Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse direkt am Klienten; der Fristenwächter erinnert rechtzeitig an Folgeverordnungen.
3. Bis zu 12.000 € Förderung nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Der Gesetzgeber bezuschusst Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen von § 8 Abs. 8 SGB XI:
- Förderquote: 40 % der förderfähigen Gesamtkosten.
- Maximaler Zuschuss: Bis zu 12.000 € pro zugelassenem Pflegedienst (bei maximal 30.000 € Investition).
- Förderfähige Komponenten: TI-Anbindungskosten, KIM-Lizenzen, MediStein Softwaremodule, Dienst-Tablets/Smartphones und digitale Zeiterfassungsgeräte.
Antrag, Nachweise und was nicht gefördert wird: Ratgeber Digitalisierungsförderung.
4. Laufende Kosten refinanzieren: Die monatliche TI-Pauschale nach § 106b SGB XI
Neben dem einmaligen Investitionszuschuss nach § 8 Abs. 8 erhalten ambulante Pflegedienste nach § 106b SGB XI eine feste monatliche Erstattung von den gesetzlichen Krankenkassen (ausgezahlt quartalsweise über den GKV-Spitzenverband):
- Grundpauschale 2026: 213,75 € im Monat.
- Zuschlag je eHBA: 7,99 € im Monat (in der Regel 2 Zuschläge für PDL und Stellvertretung = 15,98 €).
- Regelanspruch: 229,73 € monatlich (entspricht 2.756,76 € pro Jahr).
Berechnen Sie Ihren individuellen Erstattungsanspruch und Ihren monatlichen Netto-Überschuss in unserem Ratgeber zur TI-Pauschale 2026 & 2027 mit interaktivem Rechner .
5. Wie MediStein Sie TI-ready macht
MediStein ist modular für die moderne Telematikinfrastruktur vorbereitet:
- Integrierter KIM-Client: Senden und empfangen Sie verschlüsselte Nachrichten direkt aus der Klientenakte heraus.
- Verordnungsmanagement: Verordnungen und Genehmigungen digital am Klienten, mit Erinnerung vor Fristablauf.
- Förderantrags-Unterstützung: Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Antrag bei den Pflegekassen schlüsselfertig zusammen.
Planen Sie Ihre TI-Anbindung zukunftssicher
Lassen Sie sich unverbindlich beraten, wie Sie die Telematikinfrastruktur und KIM gewinnbringend in Ihre täglichen Arbeitsabläufe integrieren.
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