Vernetzung & eHealth

Telematikinfrastruktur & KIM im Pflegedienst

Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet Pflegedienste direkt mit Hausärzten, Krankenhäusern und Kostenträgern. Erfahren Sie, wie Sie KIM für sichere Befundübermittlungen nutzen, elektronische Verordnungen empfangen und bis zu 12.000 € PpSG-Förderung sichern.

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Telematikinfrastruktur und KIM für Pflegedienste

Die 3 Säulen der TI im Pflegedienst

  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen): Der rechtssichere, Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mail-Standard für Arztbriefe, Medikationspläne und Pflegeberichte.
  • eVO (Elektronische Verordnung): Das digitale Pendant zum Papier-Muster 12a direkt aus der Praxisverwaltungssoftware des Arztes.
  • ePA (Elektronische Patientenakte): Zugriff auf Notfalldaten und Medikationshistorie mit Zustimmung des Klienten.

1. Was bedeutet KIM für Ihren Pflegedienst-Alltag?

Bisher laufen die meisten Abstimmungen zwischen Pflegediensten und Arztpraxen über antiquierte Medien wie Faxe, Post oder ungesicherte Telefonate. KIM ersetzt diese Medienbrüche vollständig:

Mit einer KIM-Adresse für Ihren Pflegedienst empfangen Sie Arztbriefe, Laborbefunde und Medikationsänderungen direkt in Ihrem System. Das spart unzählige Telefon-Warteschleifen und beseitigt unleserliche Faxkopien für immer.

2. Elektronische Verordnung (eVO): Muster 12 wird digital

Mit der elektronischen Verordnung für häusliche Krankenpflege (eVO) soll das Hin- und Hersenden von Papierformularen entfallen: Der Arzt stellt die Verordnung digital aus und signiert sie mit seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die Einführung über die Telematikinfrastruktur erfolgt schrittweise – bis dahin bleibt das Papier-Muster 12 maßgeblich.

In MediStein erfassen Sie Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse direkt am Klienten; der Fristenwächter erinnert rechtzeitig an Folgeverordnungen.

3. Bis zu 12.000 € Förderung nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Der Gesetzgeber bezuschusst Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen von § 8 Abs. 8 SGB XI:

  • Förderquote: 40 % der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Maximaler Zuschuss: Bis zu 12.000 € pro zugelassenem Pflegedienst (bei maximal 30.000 € Investition).
  • Förderfähige Komponenten: TI-Anbindungskosten, KIM-Lizenzen, MediStein Softwaremodule, Dienst-Tablets/Smartphones und digitale Zeiterfassungsgeräte.

Antrag, Nachweise und was nicht gefördert wird: Ratgeber Digitalisierungsförderung.

4. Laufende Kosten refinanzieren: Die monatliche TI-Pauschale nach § 106b SGB XI

Neben dem einmaligen Investitionszuschuss nach § 8 Abs. 8 erhalten ambulante Pflegedienste nach § 106b SGB XI eine feste monatliche Erstattung von den gesetzlichen Krankenkassen (ausgezahlt quartalsweise über den GKV-Spitzenverband):

  • Grundpauschale 2026: 213,75 € im Monat.
  • Zuschlag je eHBA: 7,99 € im Monat (in der Regel 2 Zuschläge für PDL und Stellvertretung = 15,98 €).
  • Regelanspruch: 229,73 € monatlich (entspricht 2.756,76 € pro Jahr).

Berechnen Sie Ihren individuellen Erstattungsanspruch und Ihren monatlichen Netto-Überschuss in unserem Ratgeber zur TI-Pauschale 2026 & 2027 mit interaktivem Rechner .

5. Wie MediStein Sie TI-ready macht

MediStein ist modular für die moderne Telematikinfrastruktur vorbereitet:

  • Integrierter KIM-Client: Senden und empfangen Sie verschlüsselte Nachrichten direkt aus der Klientenakte heraus.
  • Verordnungsmanagement: Verordnungen und Genehmigungen digital am Klienten, mit Erinnerung vor Fristablauf.
  • Förderantrags-Unterstützung: Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Antrag bei den Pflegekassen schlüsselfertig zusammen.

Planen Sie Ihre TI-Anbindung zukunftssicher

Lassen Sie sich unverbindlich beraten, wie Sie die Telematikinfrastruktur und KIM gewinnbringend in Ihre täglichen Arbeitsabläufe integrieren.

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