Digitale Nachweisführung

Digitale Leistungsnachweise für Pflegedienste

Vergessen Sie verlorene Handzeichen, unleserliche Papierstapel und zeitraubendes Hinterhertelefonieren am Monatsende. Mit MediStein erfassen Ihre Pflegekräfte jede Leistung sekundengenau vor Ort – rechtssicher signiert und sofort abrechenbar.

SGB V (§ 302) & SGB XI (§ 105)
Mit NFC-Prüfung & Unterschrift
0% Absetzungen durch Vorab-Prüfung
Digitale Leistungsnachweise SGB V und SGB XI in der MediStein Pflegesoftware
100%
Papierloser Monatsabschluss

Kein Einsammeln, Sortieren und Abheften von Zetteln mehr. Alle Nachweise liegen digital, signiert und chronologisch sortiert vor.

bis zu 4 Tage
Schnellere Kassenauszahlung

Da Rechnungen am ersten Tag des Folgemonats fehlerfrei an die Rechenzentren übermittelt werden, fließt Ihre Liquidität deutlich schneller.

0 €
Vergütungsverlust durch Formfehler

Automatische Plausibilitätsprüfungen verhindern Abrechnungen ohne gültige Verordnung oder bei Krankenhaus-Liegezeiten.

Vergleich: Papier-Leistungsnachweise vs. MediStein Digital

Kriterium Klassische Papier-Nachweise MediStein Digitale Nachweise
Unterschrift beim Klienten Zettel vergessen oder verlegt Direkt auf Smartphone / Tablet signiert
Verordnungsabgleich (SGB V) Manuelle Sichtprüfung jedes Belegs Automatische Bindung an Muster 12a Genehmigung
Krankenhaus- & Urlaubszeiten Hohes Absetzungsrisiko bei Überschneidung Automatische Sperre abrechnungsrelevanter Tage
MD-Qualitätsprüfung (QPR) Stundenlanges Heraussuchen im Kellerarchiv Leistungsnachweis als PDF per Klick
Monatsabschluss-Dauer 15 bis 25 Arbeitsstunden Weniger als 30 Minuten

Echtzeit-Abgleich mit Tourenplan

Sobald die Pflegekraft die Leistung in der MediStein KI Mobile bestätigt, wird der Leistungsnachweis im System sofort aktualisiert. Keine nachträgliche Doppelerfassung im Büro.

  • Geplante vs. erbrachte Einsätze
  • Transparente Zeitstempel
  • Dokumentierte Begründungen bei Abweichungen

SGB V & SGB XI Trennung

Kombinationsleistungen werden vom System sauber getrennt. Häusliche Krankenpflege nach SGB V und pflegerische Leistungen nach SGB XI fließen in die korrekten Abrechnungsstränge.

  • Entlastungsbetrag (§ 45b)
  • Sachleistung (§ 36)
  • Behandlungspflege (LG1/LG2/LG3)

Direkte DTA-Übergabe

Vom signierten Leistungsnachweis direkt in die Abrechnung: Mit einem Klick erzeugen Sie die Rechnungsdaten und übermitteln diese digital an Kranken- und Pflegekassen.

  • DTA nach § 105 & § 302 SGB
  • Automatische Zuzahlungsrechnungen
  • Rechnungen an Kassen und Selbstzahler

Häufige Fragen zu digitalen Leistungsnachweisen

Ja. Alle gesetzlichen Vorgaben für elektronische Leistungsnachweise im Rahmen des Datenaustauschs nach § 105 SGB XI und § 302 SGB V werden von MediStein vollständig erfüllt. Die digital erfassten Signaturen gelten bundesweit als rechtssicher.
Ja. In Kellern, Aufzügen oder Funklöchern speichert die MediStein KI Mobile Bestätigungen und Unterschriften auf dem Smartphone und überträgt sie automatisch, sobald wieder Netz vorhanden ist.
Das System enthält einen automatischen Regelprüfer. Ist ein Klient im Krankenhaus gemeldet, sperrt MediStein die Abrechnung für diesen Zeitraum. Fehlt eine ärztliche Folgeverordnung für SGB V, warnt das System rechtzeitig, bevor der Nachweis an die Kasse versendet wird.

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✓ 100% GoBD-konform
✓ Keine Absetzungsrisiken
✓ Persönlicher Einrichtungs-Support