Digitale Leistungsnachweise für Pflegedienste
Vergessen Sie verlorene Handzeichen, unleserliche Papierstapel und zeitraubendes Hinterhertelefonieren am Monatsende. Mit MediStein erfassen Ihre Pflegekräfte jede Leistung sekundengenau vor Ort – rechtssicher signiert und sofort abrechenbar.
Kein Einsammeln, Sortieren und Abheften von Zetteln mehr. Alle Nachweise liegen digital, signiert und chronologisch sortiert vor.
Da Rechnungen am ersten Tag des Folgemonats fehlerfrei an die Rechenzentren übermittelt werden, fließt Ihre Liquidität deutlich schneller.
Automatische Plausibilitätsprüfungen verhindern Abrechnungen ohne gültige Verordnung oder bei Krankenhaus-Liegezeiten.
Vergleich: Papier-Leistungsnachweise vs. MediStein Digital
| Kriterium | Klassische Papier-Nachweise | MediStein Digitale Nachweise |
|---|---|---|
| Unterschrift beim Klienten | Zettel vergessen oder verlegt | Direkt auf Smartphone / Tablet signiert |
| Verordnungsabgleich (SGB V) | Manuelle Sichtprüfung jedes Belegs | Automatische Bindung an Muster 12a Genehmigung |
| Krankenhaus- & Urlaubszeiten | Hohes Absetzungsrisiko bei Überschneidung | Automatische Sperre abrechnungsrelevanter Tage |
| MD-Qualitätsprüfung (QPR) | Stundenlanges Heraussuchen im Kellerarchiv | Leistungsnachweis als PDF per Klick |
| Monatsabschluss-Dauer | 15 bis 25 Arbeitsstunden | Weniger als 30 Minuten |
Echtzeit-Abgleich mit Tourenplan
Sobald die Pflegekraft die Leistung in der MediStein KI Mobile bestätigt, wird der Leistungsnachweis im System sofort aktualisiert. Keine nachträgliche Doppelerfassung im Büro.
- Geplante vs. erbrachte Einsätze
- Transparente Zeitstempel
- Dokumentierte Begründungen bei Abweichungen
SGB V & SGB XI Trennung
Kombinationsleistungen werden vom System sauber getrennt. Häusliche Krankenpflege nach SGB V und pflegerische Leistungen nach SGB XI fließen in die korrekten Abrechnungsstränge.
- Entlastungsbetrag (§ 45b)
- Sachleistung (§ 36)
- Behandlungspflege (LG1/LG2/LG3)
Direkte DTA-Übergabe
Vom signierten Leistungsnachweis direkt in die Abrechnung: Mit einem Klick erzeugen Sie die Rechnungsdaten und übermitteln diese digital an Kranken- und Pflegekassen.
- DTA nach § 105 & § 302 SGB
- Automatische Zuzahlungsrechnungen
- Rechnungen an Kassen und Selbstzahler
Häufige Fragen zu digitalen Leistungsnachweisen
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Nahtlos verknüpfte Workflows für maximale Produktivität im ambulanten Pflegedienst.